Die Zinssätze für die einzelnen Jahre sind fest vereinbart. So kommen Sie in den Genuss einer garantierten Verzinsung plus einer kurzfristigen Verfügbarkeit. Die Sperrfrist beträgt sechs Monate zuzüglich einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Mindesteinlage beträgt 2.000,00 €. Zuzahlungen und Teilrückzahlungen sind während der vereinbarten Laufzeit nicht möglich.
Unsere lukrativen Konditionen:
- Jahr: 2,50 %
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- Jahr: 2,50 %
- Jahr: 3,00 %
- Mindesteinlage: 2.000,00 €
- fest vereinbarte Zinssätze
- Laufzeit: 7 Jahre
- Sperrfrist: 6 Monate
- Kündigungsfrist: 3 Monate
- gebührenfrei
Die Zinssätze für die einzelnen Jahre sind fest vereinbart. So kommen Sie in den Genuss einer garantierten Verzinsung plus einer mittelfristigen Verfügbarkeit. Die Sperrfrist beträgt 24 Monate zuzüglich einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Mindesteinlage beträgt 2.000,00 €. Zuzahlungen und Teilrückzahlungen sind während der vereinbarten Laufzeit nicht möglich.
Unsere lukrativen Konditionen:
- Jahr: 2,50 %
- Jahr: 2,00 %
- Jahr: 2,25 %
- Jahr: 2,50 %
- Jahr: 2,50 %
- Jahr: 2,50 %
- Jahr: 2,50 %
- Jahr: 3,00 %
- Jahr: 3,00 %
- Jahr: 3,50 %
- Mindesteinlage: 2.000,00 €
- fest vereinbarte Zinssätze
- Laufzeit: 10 Jahre
- Sperrfrist: 24 Monate
- Kündigungsfrist: 3 Monate
- gebührenfrei
Sie sparen, wir investieren!
70 Jahre Kompetenz beim Wohnen.
20 Jahre Kompetenz beim Sparen.
Wir verwenden die Gelder ausschließlich bei unseren Bauprojekten und zur Modernisierung des eigenen Wohnungsbestandes und zahlen Ihnen attraktive Zinsen.
Unser Team Kundenservice berät Sie gern
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Die Idee des genossenschaftlichen Sparens
Seit der Eröffnung unserer FROHE ZUKUNFT Spareinrichtung im März 2005 sind unsere Mitglieder zu treuen Sparer*innen geworden – dafür bedanken wir uns herzlich! Hätten Sie es gewusst? Die Idee des genossenschaftlichen Sparens als wichtiges Finanzierungsinstrument wurde bereits 1885 entwickelt.
- Sie spiegelt eine besondere Form praktizierter Selbsthilfe bei Wohnungsgenossenschaften getreu dem Motto: „sparen, bauen, wohnen“ wider. Die Spareinrichtung entspricht dem eigentlichen Zweck der Genossenschaft, nämlich als Selbsthilfeeinrichtung der Mitglieder Bau- und Modernisierungsmaßnahmen aus eigener Kraft zu finanzieren.
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