Wohnen | 07.03.2024 15:39 Uhr

Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2023


Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, Broschüren und Formulare zum Herunterladen.


Mit Übersendung Ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2023 stellen wir Ihnen auch dieses Jahr wieder unsere Broschüre BETRIEBSKOSTEN AKTUELL zur Verfügung. Gern beantworten wir somit erste Fragen rund um Preisänderungen verschiedener Abrechnungspositionen und hoffen, so erste Unklarheiten im Vorfeld zu beseitigen. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Mitgliederbetreuer sehr gern zur Verfügung!

Sollten Sie nach dem SGB II (Bürgergeld) Leistungen empfangen, beantragen Sie eventuelle Nachzahlungsforderungen aus Ihrer Umlagenabrechnung formlos bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Dem Antrag müssen Sie eine Kopie der Abrechnung beifügen. Die Nachzahlungsforderungen gehören zum Unterkunftsbedarf im Fälligkeitsmonat. Der Antrag muss zwingend in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben angefallen sind. Die Regelung, wonach Betroffene bis zu drei Monate lang Zeit gehabt haben, einen Antrag zu stellen, ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Sie erhalten so neben den laufenden Unterkunftskosten einen finanziellen Zuschuss.