Anpassung der Betriebskosten und Heizkosten - mögliche Unterstützung
Die derzeitige Lage für Mieterinnen und Mieter ist durch einige Unsicherheiten geprägt. Diese resultieren vorrangig aus finanziellen Folgen der Energiekrise. Darüber hinaus werden medial einige Gesetzesvorhaben diskutiert, andere wurden bereits umgesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen deshalb umfassende Informationen und Unterstützung an.
1. Es werden bereits Sozialleistungen (5GB II, 5GB XII) bezogen
Die Schreiben mit den ab 1. Januar 2023 angepassten monatlichen Abschlägen sind bitte unverzüglich an die zuständige Behörde zu leiten.
Die Leistungen für Kosten der Unterkunft werden entsprechend angepasst. Die zuständige Behörde ergibt sich aus dem vorliegenden Bewilligungsbescheid (Jobcenter Halle (Saale) bzw. Sozialamt der Stadt Halle).
Beziehen Sie Sozialleistungen beim Jobcenter, nutzen Sie für eine möglichst schnelle Bearbeitung die elektronische Übermittlung mit dem Postfachservice. Übersenden Sie keine Unterlagen per E-Mail an das Jobcenter Halle (Saale), da diese nur zeitverzögert bearbeitet werden. Einfach www.jobcenter.digital in den Browser eingeben und schon kann es losgehen.
Bürger, die keinen Online-Zugang haben oder bei diesem Unterstützung benötigen, erhalten diese in den Quartiersbüros:
- Quartier Süd
Wittenberger Straße 14, 06132 Halle (Saale)
donnerstags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr - Quartier Ost
Freiimfelder Straße 13 06112 Halle (Saale)
dienstags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr - Quartier Nord
Heideringpassage 3 06120 Halle (Saale)
montags 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
oder über den "Job-Point Halle", Hansering 5, Halle (Saale).
2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leistungsbezug
Auch wenn Sie berufstätig sind, können Sie durch hohe Energiepreise einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Sie können selbstständig über den online verfügbaren ALG II-Rechner der Caritas prüfen, ob ein Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter bestehen könnte.
Ist ein Anspruch erkennbar, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II/Bürgergeld stellen.
Diesen können Sie online über www.jobcenter.digital beim Jobcenter Halle (Saale) stellen und erhalten auch dazu Unterstützung in den Quartierbüros oder über den "Job-Point Halle".
3. Ablehnung der Erhöhung der Abschläge durch Mieterinnen und Mieter
Hilfebedürftigkeit kann auch in einzelnen Monaten auftreten. Dies ist z. B. in dem Monat, in dem die Jahresabrechnung der Betriebs- und Heizkosten fällig ist, möglich. Mieterinnen und Mieter können in dem Monat des Rechnungserhalts (Jahresabrechnung) einen Antrag auf Unterstützung durch Jobcenter oder Sozialamt stellen.
Der Antrag ist online über www.jobcenter.digital oder schriftlich spätestens in dem Monat zu stellen, in dem die Rechnung fällig wird.
Es erfolgt eine Prüfung durch die jeweilige Behörde. Einkommen und Vermögen werden dem Bedarf gegenübergestellt. Ergibt sich ein Unterstützungsbedarf, wird die Differenz zum Bedarf bewilligt - nicht die gesamte Rechnung!
Bitte beachten Sie, dass hierzu Änderungen der Berechnungsgrundlage aufgrund der Einführung des Bürgergeldes möglich sind.
4. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Bürgergeld oder Sozialhilfe aufgrund des Einkommens
Es könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Sie können selbstständig über den online verfügbaren Wohngeldrechner prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte.
Ein Antrag kann bei der Wohngeldstelle, Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale) gestellt werden.
Foto: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (BA)