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Genossenschaft & Wohnen
Die Genossenschaftsanteile sind nicht wie die Kaution oder Provision an ein Nutzungsverhältnis gebunden. Mit den Anteilen können wir wirtschaften und weiteren wertvollen Wohnraum schaffen bzw. sanieren; Kautionsgelder können jedoch nur von Vermietern verwahrt werden und sozusagen nichts weiter für die Gemeinschaft bewirken.
Sie haben Ihre neue Traumwohnung in unserer Genossenschaft gefunden und wollen diese zusagen, sind je nach Wohnfläche gestaffelt Anteile zu je 20,00 € fällig (§ 17 der Satzung).
GRÖßE DER WOHNUNG | ANZAHL DER PFLICHTANTEILE | BETRAG IN € |
bis 30 m² | 40 | 800 € |
bis 35 m² | 50 | 1.000 € |
bis 40 m² | 56 | 1.120 € |
bis 45 m² | 64 | 1.280 € |
bis 50 m² | 72 | 1.440 € |
bis 55 m² | 80 | 1.600 € |
bis 60 m² | 84 | 1.680 € |
bis 65 m² | 90 | 1.800 € |
bis 70 m² | 96 | 1.920 € |
bis 75 m² | 104 | 2.080 € |
bis 80 m² | 112 | 2.240 € |
bis 85 m² | 120 | 2.400 € |
bis 90 m² | 124 | 2.480 € |
ab 90 m² | 128 | 2.560 € |
Ja! Sichern Sie sich diesen Extrabonus vom Staat.
Wohnungsbau-Prämiengesetz
Eine Förderung durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz ist möglich, vorausgesetzt, es besteht noch kein Bausparvertrag. Für Einzahlungen bis zu 512,00 € (ledig) bzw. 1.024 € (verheiratet) im Jahr bekommen Sie bis 45,06 € bzw. 90,11 € Wohnungsbauprämie. Die Wohnungsbauprämie wird vom Finanzamt an die Genossenschaft überwiesen und dem Mitgliedskonto gutgeschrieben.
Für diese Anlageform dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Zu beachten ist, dass der Bruttojahresverdienst in der Regel höher liegt, als das zu versteuernde Einkommen.
Diese Frage lässt sich leicht und unkompliziert beantworten – jeder der in einer Gemeinschaft mitbestimmen will, wie sich sein Umfeld weiterentwickelt! In einer normalen Mietwohnung kennt man meistens weder seine Nachbarn, noch die Pläne des Vermieters. In der Unternehmensform der Genossenschaft gehören jedoch jedem Mitglied Teile des kompletten genossenschaftlichen Eigentums und das Mitbestimmungsrecht ermöglicht zusätzlich Entscheidungen gemeinsam zu treffen und zu verantworten. Wen interessiert es denn nicht, was mit seinem Eigentum passiert?
Nicht zuletzt deshalb liegen unseren Mitgliedern und Wohnungsnutzern gut funktionierende Nachbarschaften, Ordnung und Sauberkeit besonders am Herzen. Ein Großteil der gepflegten Gärten und Vorbeete in Halle (Saale) gehören zu einer Genossenschaftswohnung. Sehen Sie sich einfach einmal um! 140 Millionen Genossenschaftsmitglieder in ganz Europa können sich nicht irren: Das Genossenschaftsmodell ist für alle eine gute Perspektive.
Die ersten Genossenschaften im deutschsprachigen Raum wurden Mitte des 19. Jahrhunderts von Hermann Schulze-Delitzsch im sächsischen Delitzsch und von Friedrich Wilhelm Raiffeisen im rheinland-pfälzischen Weyerbusch gegründet. (Quelle: wikipedia.de)
Leben mit Perspektive! Werte mit vertrauensvoller Beständigkeit sind vielen Menschen heute wichtiger denn je. Genossenschaftliche Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind solche Werte, sie sind untrennbar mit dem Werden und Wachsen unseres Gemeinschaftslebens verbunden. Sie zu pflegen, zu leben und weiterzuentwickeln, haben wir uns als FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG zur Aufgabe gemacht.
Sie finden hier unser Leitbild – Es baut auf die bewährten Werte auf und fasst in vier Leitsätzen die Grundlagen unseres gemeinsamen „Lebens mit Perspektive“ zusammen. Sie geben gleichsam Antworten auf Fragen und Herausforderungen eines alltäglichen, verlässlichen Handelns in einer modernen, aufgeschlossenen und innovativen Genossenschaft.
Wir hoffen, dass sich unser gemeinsames Leitbild zu einem Lebensbild für alle gestaltet. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude beim Lesen und einen reichen Erkenntnisgewinn, den Sie gern auch nach außen tragen dürfen. Denn das Modell Genossenschaft hat eine FROHE ZUKUNFT!
Hier hat Ihre Stimme noch Gewicht. Als regulärer Mieter bezahlen Sie monatlich Ihre Miete und haben damit keine weiteren Rechte oder Pflichten. Das klingt natürlich verlockend. Doch was, wenn der Vermieter Sie wegen Eigenbedarf kündigt, Sie eine nicht selbst verschuldete Reparatur melden und man Sie zur Kasse bittet?
In diesen Situationen sind Sie in unserer Genossenschaft besser aufgehoben. Mit dem Bezug einer Genossenschaftswohnung erwerben Sie viele Vorteile. Zum einen besitzen Sie das lebenslange Wohnrecht und zum anderen wird alles, was zur Wohnungsausstattung gehört, von uns auch umstandslos und kostenfrei ausgetauscht oder repariert. Die einzige Ausnahme bilden hierbei Schäden, die Sie selbst verschuldet haben – dabei hilft Ihnen dann eine Haftpflichtversicherung weiter.
Die vorhandenen 2.000 Genossenschaften in Deutschland mit über zwei Millionen Wohnungen und mehr als drei Millionen Mitgliedern beweisen, dass das Genossenschaftsmodell auch heute noch eine FROHE ZUKUNFT hat. Dabei stammen die Ältesten noch aus den Anfängen des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt. Dieses Modell vermag auch heute vielen wirtschaftlich Schwachen gemeinsam eine große Kraft zu verleihen. Deshalb gilt auch für die Zukunft, dass gemeinsames Handeln den Einzelnen stärkt und Demokratie durch Mitbestimmung gelebt werden kann.
Auch wenn das Genossenschaftsmodell teilweise als verstaubt angesehen wird, es ist ein guter Weg um Menschen zu verbinden!
Der Begriff des „Nutzers“ bezieht sich auf einen wichtigen Grundsatz einer Genossenschaft.
Da Sie durch die Einzahlung von Genossenschaftsanteilen mit einem Miteigentümer vergleichbar sind und eine Wohnung der Genossenschaft „nutzen“, zahlen Sie folgerichtig auch keine Miete sondern eine Nutzungsgebühr.
Im Alltag ist das sicherlich etwas ungewohnt – aber wir legen auf diese Begriffe großen Wert, um die Grundidee der Genossenschaft nicht aus den Augen zu verlieren und so transparent wie möglich von Generation zu Generation weiterzuvermitteln.
EINKOMMENSNACHWEISE:
- Lohn-/Gehaltszettel der letzten 3 Monate ODER Rentenbescheid ODER Bürgschaftserklärung sowie ein Nachweis über das Einkommen des Bürgen ODER Arbeitgeberbescheinigung: möglichst mit Verdienstangabe ODER Einkommen ALG II: Zustimmung des Jobcenters und Abtretungserklärung
UNTERLAGEN SPEZIELL FÜR DAS NUTZUNGSVERHÄLTNIS:
- Vorvermieterbescheinigung im Original – bitte nicht von Familienangehörigen/Freunden!
Ein Thema das sicherlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf der Tagesordnung steht und dennoch auch für Sie eine Rolle spielen sollte.
Wie sichere ich mich und später die eigene Familie ab? Das Genossenschaftsmodell hat auch auf diese Frage eine klare Antwort – Ihr Nutzungsverhältnis, kann z. B. auf Wunsch mit Ihren Erben fortgesetzt werden, wenn die Wohnung bislang durch Sie allein bewohnt wurde.
Wir stellen Ihnen sehr gern eine Vorvermieterbescheinigung aus. Kontaktieren Sie uns einfach über das Meine FZWG-Serviceportal oder per Telefon (0345) 53 00 – 0. Die Vorvermieterbescheinigung ist kostenpflichtig. Der Betrag in Höhe von 5 Euro ist im Voraus per Überweisung zu leisten. Sobald das Geld auf Ihrem Nutzerkonto eingegangen ist, senden wir Ihnen die Bescheinigung zu.
In jeder Genossenschaft wählen Sie als Mitglied Ihre Vertreterinnen und Vertreter, damit sie die Geschäftspolitik der Genossenschaft mitbestimmen und in der jährlichen Vertreterversammlung überprüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat den genossenschaftlichen Förderauftrag erfüllen und im Sinne der Mitglieder handeln.
Weiterhin erhalten Sie, als vielleicht zukünftig(e) Vertreterin oder Vertreter, einmal jährlich die Möglichkeit an einer Exkursion teilzunehmen und bei anderen Genossenschaften über die Schulter zu schauen.
Im direkten Erfahrungsaustausch entstehen somit wertvolle Zielstellungen für unsere eigene Zukunft und unterstützen Sie bei Ihren Entscheidungen.
In drei Vertreterseminaren, die auch in Form von Workshops stattfinden können, und einer Vertreterversammlung werden außerdem wichtige aktuelle Themen wie Satzungsänderungen, Jahresabschluss oder Verwendung des Bilanzgewinns besprochen und Raum zur Diskussion gelassen. Als Bindeglied zwischen Mitgliedern, Vorstand und Aufsichtsrat fördern Sie somit den kreativen Weiterentwicklungsprozess und können in diesem Ehrenamt aktiv Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung erleben und ausüben. Aller 5 Jahre suchen wir dann neue Mitgliedervertreter um auch morgen noch sagen zu können: wir führen ein Leben mit Perspektive!
In der Genossenschaft ist man kein Einzelkämpfer – man lebt ein immer wichtiger werdendes WIR-Gefühl. Die Hausordnung kann gemeinsam erarbeitet werden, jeder findet in seiner Hausgemeinschaft spezielle Aufgaben – kurz gesagt: zusammen kommt man schneller zum Ziel.
Wenn Sie im Mitgliederportal „Meine FZWG“ registriert sind, erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung direkt online im Serviceportal. Falls nicht, erhalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung per Post.
Kennen Sie schon unsere aktuelle Ausgabe der Betriebskosten aktuell? In dieser erklären wir Ihnen verständlich die einzelnen Positionen ihrer Nebenkostenabrechnung.
Sparen
Die Idee des genossenschaftlichen Sparens als wichtiges Finanzierungsinstrument wurde bereits seit 1885 entwickelt. Sie spiegelt eine besondere Form praktizierter Selbsthilfe bei Wohnungsgenossenschaften getreu dem Motto: „sparen, bauen, wohnen“ wider. Die Spareinrichtung entspricht dem eigentlichen Zweck der Genossenschaft, nämlich als Selbsthilfeeinrichtung der Mitglieder Bau- und Modernisierungsmaßnahmen aus eigener Kraft zu finanzieren.
Die Spareinlagen unserer Mitglieder sind doppelt gesichert – sowohl durch den werthaltigen Immobilienbestand der Genossenschaft als auch durch unsere Mitgliedschaft im „Selbsthilfefond zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften“ des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW).
GdW – Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften
Unsere Spareinrichtung steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gemäß den Richtlinien der BaFin dürfen keinerlei risikobehaftete Geldgeschäfte getätigt werden. Neben der Genehmigung zum Betreiben einer Spareinrichtung, überwacht die Aufsichtsbehörde auch die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebes der Spareinrichtung entsprechend dem Kreditwesengesetz und anderer Bestimmungen.
Diese finden Sie immer aktuell HIER.
Diese Frage können wir mit nur einem Wort beantworten: durch Einlagensicherung. Die Spareinlagen unserer Mitglieder sind doppelt gesichert – sowohl durch den werthaltigen Immobilienbestand der Genossenschaft als auch durch unsere Mitgliedschaft im „Selbsthilfefond zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften“ des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW).
GdW – Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften
Unsere Spareinrichtung steht unter der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gemäß den Richtlinien der BaFin dürfen keinerlei risikobehaftete Geldgeschäfte getätigt werden. Neben der Genehmigung zum Betreiben einer Spareinrichtung, überwacht die Aufsichtsbehörde auch die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebes der Spareinrichtung entsprechend dem Kreditwesengesetz und anderer Bestimmungen.
Als Spargelder dürfen nur Geldbeträge angenommen werden, die der Ansammlung oder Anlage von Vermögen dienen. Geldbeträge, die zur Verwendung für den Zahlungsverkehr bestimmt sind oder von vornherein befristet angenommen werden, gelten nicht als Spareinlagen.
Unsere aktuelle SPARORDNUNG finden Sie in unserem DOWNLOAD-CENTER unter SPAREN!
Sie benötigen eine Steuerbescheinigung des vergangenen Geschäftsjahres? Dann informieren Sie uns telefonisch, postalisch, über unser Meine FZWG Serviceportal oder auch per E-Mail. Wir erstellen Ihnen innerhalb von 2 Werktagen die Bescheinigung und senden sie Ihnen anschließend per Post zu.
Das monatliche Sparen ist für Sie komfortabel: Auf Wunsch können wir Ihre Sparrate bequem per SEPA-Lastschrift abbuchen. So müssen Sie nicht mehr zur Bank und einen Dauerauftrag einrichten. Wir erledigen das gleich bei der Kontoeröffnung für Sie.
Auch für bestehende Konten können Sie diese Möglichkeit der Abbuchung in Anspruch nehmen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- monatliche Sparraten buchen wir bequem vom Girokonto ab
- keine Terminüberwachung durch Sie notwendig
- sichere bargeldlose Zahlungsart & taggenauer Einzug
- regelmäßige & gleichbleibende Sparraten
- Einrichten eines Dauerauftrags entfällt
- keine Zusatzkosten
- kann sofort bei Kontoeröffnung angelegt werden
- auch für bereits bestehende Sparkonten möglich
Seit dem 1. Januar 2015 hat sich das Verfahren für den Kirchensteuerabzug geändert. Wir sind gesetzlich verpflichtet bei Zinszahlungen auf Spareinlagen ohne ausreichende Freistellung neben dem Kapitalertragssteuerabzug auch den Kirchensteuerabzug vorzunehmen. Dies gilt natürlich nur bei einer bestehenden Kirchensteuerpflicht. Um diese zu ermitteln, müssen wir einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit abfragen.
Der Herausgabe dieser Daten durch das BZSt kann widersprochen werden.
Der Widerspruch muss dann bis 30. Juni eines Jahres beim BZSt erfolgen. Wurde ein Sperrvermerk erteilt, dann besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Das zur Erteilung nötige Formular finden Sie direkt hier Erklärung zum Sperrvermerk.
Sie wollen für Ihren Nachwuchs in unserer FROHE ZUKUNFT Spareinrichtung Geld anlegen? Dafür benötigen wir normalerweise von beiden Elternteilen einen gültigen Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes sowie dessen Steueridentifikationsnummer.
Haben Sie das alleinige Sorgerecht ist ein Negativattest vorzulegen. „Doch was ist das eigentlich?“ werden Sie sich jetzt fragen: Mit der am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts können Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind ausüben oder ein Elternteil kann allein sorgeberechtigt sein. Haben sich die Eltern für die gemeinsame Sorge entschieden, können sie das durch die Vorlage der Sorgeerklärung (Urkunde) nachweisen. Ist eine Person allein sorgeberechtigt, so muss sie gegenüber Behörden, Banken oder in gerichtlichen Verfahren ihre Alleinsorge nachweisen. Dafür ist die Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (auch Sorgerechtsbescheinigung oder Negativattest genannt) vorgesehen.
Kostenlos und zeitnah können Sie dieses bei der Stadt Halle beantragen. Sie benötigen dazu:
- den Antrag „Negativattest“
- eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie
- ggf. weitere Unterlagen bei Bedarf (z. B. Anfechtungsbeschluss, Heiratsurkunde).
Die Antragstellung kann persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Rechtsgrundlage bildet dabei das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
Zuständige Stelle: | |
Team Beistandschaft/ Amtsvormundschaft (51.5.4) |
Hansering 20, 06108 Halle (Saale), www.halle.de |
Einmal jährlich wird der Jahresabschluss unserer Genossenschaft einer Bonitätsüberprüfung durch die Deutsche Bundesbank unterzogen. Ziel dieses Beurteilungsverfahrens ist es, möglichst präzise auf Basis des Jahresabschlusses unsere Genossenschaft einzuschätzen. Anhand einer Auswahl verschiedener Kennzahlen, wie beispielweise Rentabilität, Liquidität und Eigenkapitalquote und aller verfügbaren Informationen erfolgt eine Analyse, die im Sinne einer ganzheitlichen Unternehmensbeurteilung strategische, finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Aspekte erfasst. Im Ergebnis der Auswertung wurde unsere Genossenschaft seit der Eröffnung unserer Spareinrichtung im Jahr 2005 jährlich als notenbankfähiges Unternehmen eingestuft.
Mit der Bescheinigung der Notenbankfähigkeit schaffen wir als kompetentes, erfolgreiches und zukunftsorientiertes Wohnungsunternehmen gegenüber unseren bisherigen und künftigen Mitgliedern Sicherheit und Vertrauen.
Service
Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG-Novelle) entfällt die Umlagefähigkeit der Kosten für Fernsehen und Rundfunk über Ihre Betriebskosten. Das heißt ab 01.07.2024 sind Sie selbst für Ihre Fernsehversorgung und für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages verantwortlich.
Die Genossenschaft hat sich dieses Themas rechtzeitig angenommen und sehr gute Konditionen mit dem Kabelnetzbetreiber PŸUR für Sie vereinbaren können. Wenn Sie einen Vertrag mit PŸUR abschließen, beträgt ab 01.07.2024 das monatliche Entgelt für den Empfang von Fernsehen und Rundfunk nur noch 3,81 EUR (inkl. MwSt.).
Jeder Nutzer muss für die Fernseh- und Rundfunkversorgung einen eigenen Vertrag abschließen. Auf pyur.com/kabel finden Sie weitere wichtige Informationen zur Umstellung und zum Vertragsabschluss. Darüber hinaus können Sie sich gern ganz persönlich und kostenfrei telefonisch unter 0800 1020888 beraten lassen.
Ein Abschluss mit einem anderen Fernsehanbieter außerhalb des Kabelnetzes steht Ihnen natürlich frei. Entsprechende Angebote befinden sich auf den Webseiten der jeweiligen Anbieter.