Aktuelles
Wir möchten Ihnen bereits heute den Termin für die Ordentliche Vertreterversammlung für das Geschäftsjahr 2024 mitteilen:
Datum: Donnerstag, den 19.06.2025
Beginn: 17.00 Uhr (Einlass 16.00 Uhr, kleiner Imbiss)
Ort: Dorint Hotel, Halle (Saale)
Wir bitten Sie, sich diesen Termin zu notieren und Ihre Teilnahme zu ermöglichen. Die Einladungen mit entsprechender Tagesordnung werden fristgerecht versandt.
Zudem werden wir am 09.05.2025 ein Vertreterseminar für Sie anbieten. Wir besichtigen an diesem Tag mit Ihnen das Lutherviertel und hören einen kurzen Vortrag über das dortige Nahwärmenetz (Hin- und Rückfahrt wird durch uns organisiert). Im Anschluss wird es eine offene Gesprächsrunde mit lokalen Grillspezialitäten an unserer Geschäftsstelle geben. Voraussichtlicher Beginn ist für 14:00 Uhr geplant. Gern können Sie sich bereits jetzt unter der E-Mail nadja.traeger@frohe-zukunft.de oder auch telefonisch unter der Rufnummer (0345) 53 00 – 249 anmelden. Eine vorherige Anmeldung erleichtert uns die Planung. Auch für dieses Seminar wird noch eine gesonderte Einladung versandt werden.
Vertreter wählen unseren Aufsichtsrat
Unsere Mitgliedervertreter tragen wesentlich zur Gestaltung unseres genossenschaftlichen Alltags bei. In den §§ 31 bis 37 unserer Satzung sind deren Rechte und Aufgaben klar definiert.
Die 2022 von unseren Mitgliedern gewählten 64 Vertreter und 34 Ersatzvertreter veröffentlichten wir mittels Auslage in unserer Geschäftsstelle und mittels Hinweis in unserem Mitgliedermagazin ZU HAUSE 03.
Laut Satzung wählen unsere Mitglieder aller 5 Jahre ihre Vertreter und Ersatzvertreter. Die nächste Wahl steht 2027 auf dem Plan.

Doch was passiert, wenn Vertreter ihr Amt niederlegen?
Zunächst rücken die gewählten Ersatzvertreter*innen nach. Laut Genossenschaftsgesetz darf die Anzahl der Vertreter*innen nicht unter 50 Personen sinken, sonst müssen wir die Vertreterwahl vorziehen.
Was ist dann wichtig?
- Vorstand und Aufsichtsrat stimmen den Zeitplan ab
- Vorstand und Aufsichtsrat prüfen die Aktualität von Satzung und Wahlordnung – eine Änderung beschließt die Vertreterversammlung
- Aufsichtsrat und Vorstand bestellen in getrennter Abstimmung jeweils ein Mitglied des Vorstandes und Aufsichtsrates in den Wahlvorstand
- Vertreterversammlung wählt 7 Mitglieder in den Wahlvorstand
- Einladung zur ersten konstituierenden Sitzung des neuen Wahlvorstandes
- Alle weiteren Schritte obliegen dann dem Wahlvorstand
Wir suchen ständig Freiwillige
Sie finden hier die entsprechende Bereitschaftserklärung für die kommende Vertreterwahl. Füllen Sie diese bitte vollständig aus! Diese können Sie dann per E-Mail an info@frohe-zukunft.de senden oder in unserer Geschäftsstelle, Leibnizstraße 1 a, abgeben.
Jetzt schon an Morgen denken! Zurückliegende Vertreterwahlen haben uns gelehrt, dass es erneut eine Herausforderung sein wird, ausreichend freiwillig Ehrenamtliche zu finden. Deshalb möchten wir jetzt schon Ihr Interesse für diese wichtige soziale Aufgabe wecken.
- Mit Ihrer Stimme beeinflussen Sie direkt die Kandidaten und bestimmen so, wer Sie vertritt.
- Ihr zukünftige/r Vertreter*in trägt auch Ihre Meinung an den Vorstand oder zuständige Mitarbeiter*innen unserer Genossenschaft heran.
- Sie sparen Zeit, da Sie „schnell mal zwischendurch“ wählen können und der Gang zur Wahlurne entfällt.
- Sie nehmen aktiv am genossenschaftlichen Wahlgeschehen teil.
- Mit Ihrer Stimme sorgen Sie auf demokratische Art und Weise für eine streitbare, engagierte und selbstbewusste Vertreterversammlung.
- „Ihr*e Kandidat*in“ wählt in Ihrem Namen z. B. den Aufsichtsrat und fasst Beschlüsse.
- kostenfreie interessante Vertreterseminare oder Exkursionen
- umfangreiches digitalisiertes Info-Material mit dem Sie sich ein eigenes Bild über die jeweiligen Themen machen können
- eine jährliche Ordentliche Vertreterversammlung in angenehmer Atmosphäre
- jeweils 20,00 € Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Vertreterversammlungen für Reisekosten o. Ä., die Überweisung erfolgt nach der Teilnahme
- Mitgestaltungsrecht bei wichtigen genossenschaftlichen Themen
- Stimmrecht bei Wahlen des Aufsichtsrates
- sozialer Austausch mit allen Vertretern und Mitgliedern
- „den heißen Draht zur Genossenschaft“
Vertreter wählen unseren Aufsichtsrat
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für 5 Jahre gewählt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Amtszeit endet mit dem Schluss der fünften ordentlichen Vertreterversammlung nach der Wahl. Scheiden Mitglieder im Laufe ihrer Amtszeit aus, so besteht der Aufsichtsrat bis zur nächsten ordentlichen Vertreterversammlung, in der die Ersatzwahlen vorgenommen werden, nur aus den verbleibenden Mitgliedern.
Die §§ 24 bis 30 unserer Satzung regeln Aufgaben und Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates.
Die Ordentliche Vertreterversammlung 2018 hat die Anzahl der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder auf 6 festgelegt. Aktuell ist der Aufsichtsrat wie folgt besetzt:
- Aufsichtsratsvorsitzender: Jörg Schulze
- Stellvertretender Vorsitzender: Hans-Gerd Kleymann
- Schriftführer: Torsten Klauke
- Stellvertretender Schriftführer: Jan-Hinrich Suhr
- Aufsichtsratsmitglied (ohne Funktion): André Degen
- Aufsichtsratsmitglied (ohne Funktion): Ulf Sammler

Der Aufsichtsrat bestellt unseren Vorstand
Unser Vorstand besteht mindestens aus 2 Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die §§ 21 bis 23 unserer Satzung regeln Leitung, Vertretung, Aufgaben und Pflichten des Vorstandes.
- Vorstandsvorsitzender: Matthias Kirchner (rechts)
- Vorstand: Dr. Thomas Schlegel (links)

Unsere Mitgliedschaften
im Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen – Anhalt e.V. (VdWg)
im Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW)
im Arbeitgeberverband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V., Düsseldorf (AGV)
in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Bezirksverwaltung Erfurt
im Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung
in der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK)
im Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. (DESWOS)
Nützliche Downloads
…wie unsere Satzung und eine Beitrittserklärung finden Sie in unserem: DOWNLOAD-CENTER / GENOSSENSCHAFT.